CIMI INFO-BRIEF 759
Aufgrund des Elends und des Landmangels der Guarani-Kaiowá in Brasilien hat die Bundesstaatsanwaltschaft ein dreitägiges Treffen mit indigenen Vertretern, Anthropologen und Vertretern der öffentlichen Hand des Bundes organisiert. Im Mittelpunkt der Debatten am 28.3. stand die „humanitäre Krise“ in Mato Grosso do Sul und die Diskussion von Richtlinien zur Überwindung der Krise.
Bei der Audienz gab es drei Vorschläge: die Gründung von einer Einsatzgruppe für die Demarkierung von Territorien in Mato Grosso do Sul, für die Identifikation der traditionellen Gebiet Guarani – langfristig die einzige Lösung für das Problem der Ernährung in der Region, wo ein Großteil der Bevölkerung derzeit auf Warenkörbe angewiesen ist. „
Als zweit Maßnahme wurde von Justizminister Tarso Genro und dem Rat zur Verteidigung der Menschenrechte ein sofortiger Besuch vor Ort gefordert, um die rechtliche Lage der Völker in Mato Grosso do Sul zu erkunden, vor allem hinsichtlich der Haftbedingungen. In Mato Grosso do Sul sind mindestens 123 Indios, davon
Ein anderes Thema war die Versorgung der Guarani mit Warenkörben, vor allem in der Gegend von Dourados, wo es eine höhere Kindersterblichkeit gibt. Nachdem die Regierung des Bundesstaates im Januar die Verteilung einstellte, hat der Minister für Soziale Entwicklung für Februar Warenkörbe zur Verfügung gestellt. Ungeklärt bleibt die kontinuierliche Verteilung von Warenkörben.
Am Nachmittag des 29.3. stand die Regulierung der Gebiete der Guarani bis zu ihrer Anerkennung im Mittelpunkt der Beratungen.
Am 30.3. wird die Situation der Guarani in den
Neun inhaftierte Indios werden freigelassen
Seit April sind neun Guarani-Kaiowá von Passo Piraju in Mato Grosso do Sul eingesperrt. Das Oberste Gericht hat jetzt ihre Freilassung angeordnet. Die 5. Kammer hat einstimmig beschlossen, dass die Bundesjustiz für den Fall der Ermordung von zwei Zivilpolizisten durch Indios zuständig ist. Mit dieser Entscheidung wurde das Dekret der Justiz des Bundesstaates für die Untersuchungshaft aufgehoben. Der Prozess wird nun an die Bundesjustiz in
Anwälte des CIMI verteidigen die neun Indios. Paulo Machado Guimarães hat beim Habeas Corpus für die Zuständigkeit plädiert, dass es sich um einen Landkonflikt handelte und es einen ethnischen Kontext gebe. Diese Position vertrat auch die stellvertretende Generalanwältin der Republik, Maria Eliane Menezes de Farias. Sie sehe darum keinen Grund für die Untersuchungshaft.
Ministerin Drª Laurita Vaz folgte der Argumentation der Verteidigung. Die Indios verteidigten
„Die Kompetenz liegt bei der Bundesjustiz. Nachdem die Justiz des Bundesstaates nicht zuständig ist, habe ich das Dekret der Verhaftung aufzuheben, ohne dabei einer möglichen Entscheidung des Bundesrichters hinsichtlich der Inhaftierung der Indios vorzugreifen“, urteilte Ministerin Laurita Vaz im Verfahren des Habeas Corpus 65.898/MS am 27.3.2007 in Brasília.
Brasília, 29. März 2007
Cimi – Indianermissionsrat