CIMI INFO-BRIEF 756
Justizminister Márcio Thomas Bastos hat 120 Tage nach Ablauf der gesetzlichen Frist eine Entscheidung über das Verfahren der Demarkierung der Gebiete Tupinikim/Guarani getroffen. Die Indios und die internationale Firma Aracruz Celulose erheben Anspruch auf die Territorien. Bastos will neue Erhebungen durch die FUNAI, damit „entsprechende Vorschläge ausgearbeitet werden, die den Interessen der Parteien begegnen“.
Laut einem Brief der Organisationen für indigene Rechte und Menschenrechte ist die Berücksichtigung von Interessen illegal, da identifizierte Gebiete gemäß Verfassung unveräußerlich und unverfügbar sind. „Weder der Bund noch die indigenen Völker können über dieses Grundrecht der Indios verhandeln, wie die Verfassung in Artikel 231, § 4 festlegt. (…) Die Absicht des Ministers weist auf die Verzögerung der Demarkierung der Gebiete hin“, kritisieren die 202 Unterzeichner des Briefes.
Die von der ministeriellen Entscheidung betroffenen Gemeinschaften sind bestürzt und verabschiedeten am 3.3.2007 im Rahmen der Generalversammlung der Tupinikim und Guarani, an der 300 Vertreter in der Aldeia Caieras Velha teilgenommen haben, eine Erklärung: „wir akzeptieren keinen Vertrag hinsichtlich unserer Gebiete, auch nicht, dass die FUNAI neue Erhebungen durchführt, um die von der Technikergruppe der FUNAI im Jahr 1997 definierten Grenzen wieder ändert“.
Wir sind aufgebracht (…) denn wir wissen, dass dem Minister alle notwendigen Unterlagen für die Unterzeichnung des Erlasses der Grenzfestlegung vorliegen. Noch bestürzter sind wir über die Entscheidung, von der FUNAI weitere Erhebungen zu verlangen, um unsere Interessen mit denen von Aracruz Celulose in Einklang zu bringen“.
In ihrem Brief fordern die Organisationen die sofortige Aufhebung des Gutachtens, da „diese Entscheidung gegen die Verfassungsrechte und Menschenrechte der Tupinikim und Guarani ist“ und drängen auf die „sofortige Veröffentlichung des Deklaratorischen Erlasses der Demarkierung der Gebiete Tupinikim/Guarani gemäß den Erhebungen der FUNAI“.
Vertrag ist Ursache der Probleme
Im Jahr 1998 schlossen die Indios mit Aracruz Celulose einen Vertag ab, der die Demarkierung der Gebiete Tupinikim und Guarani im Ausmaß von 7.061 ha festlegte und der nicht von 18.000 ha ausging, wie ein früherer anthropologischer Befund auswies. Die Bundesstaatsanwaltschaft hat diesen Vertrag seit jeher in Frage gestellt. Nach dem Abkommen kam es immer wieder zu Konflikten, da ein Teil der Gemeinschaft das gesamte traditionell besetzte Land fordert.
Die Bundesstaatsanwaltschaft betrachtet „den Vertrag als nichtig, da die Bundesverfassung bestimmt, dass alle zivilen Akte die auf indigene Gebiete abzielen, unzulässig sind. Der Teil des Abkommens, in dem die Indios irgendein Recht über Land fordern, ist ungültig“ heißt es im Dokument, das Bundesstaatsanwältin Luciana L. Oliveira unterzeichnet hat.
Brasília, 7. März 2007