05/11/2004

CIMI INFO-BRIEF 638

 


 


FREISPRUCH FÜR AUFTRAGGEBER DES MASSAKERS AN DEN TIKUNA UND GERINGERE STRAFE FÜR DIE TÄTER


 


Die 3. Abteilung des Regionalen Bundesgerichts der 1. Region im Bundesstaat Amazonas hat am 27.10.2004 Oscar de Almeida Castelo Branco freigesprochen. Der Holzunternehmer wurde 2001 als Auftraggeber des Genozids an den Tikuna verurteilt. Das Strafausmaß der weiteren Verurteilten, die den Genozid ausführten, wurde auf 12 Jahre gesenkt. Sie sollten eine Haft zwischen 15 und 25 Jahren verbüßen.


 


Das Verbrechen gegen die Tikuna, auch bekannt als Massaker von Capacete, geschah im März 1988 in der Gemeinde Benjamin Constant am Oberen Solimões. Vier Personen starben sofort, 19 wurden verletzt und zehn hat der Fluss mit sich gerissen.


 


Laut FUNAI war die Demarkierung des Gebietes Tikuna der Grund für den gewaltsamen Angriff gegen die Indios, die eine Versammlung abhielten und unbewaffnet waren. Das Verbrechen galt bis zur Berufung durch die Bundesstaatsanwaltschaft 1994 als Mord und wurde dann als Genozid klassifiziert.


 


Richterin Jaíza Maria Pinto Fraxe von der 1. Kammer der Bundesjustiz in Manaus verurteilte den seit 1999 inhaftierten Oscar Castelo Branco am 18.05.2001 als Auftraggeber des Massakers. Von den weiteren 14 Angeklagten wurden dreizehn schuldig gesprochen.


 


Das Massaker an den Tikuna war das zweite Verbrechen, das als Genozid in die brasilianische Geschichte einging.


 


„Die Angriffe und Drohungen gegen die Tikuna am Oberen Solimões, die auch nach dem Massaker kein Ende fanden, werden zunehmen. Diese gerichtliche Entscheidung ist wieder ein Schritt in Richtung Straffreiheit und beunruhigt alle indigenen Völker“, so Francisco Loebens, regionaler Koordinator von CIMI Nord 1.


 


 


OBERSTES BUNDESGERICHT HOB ENTSCHEIDUNG DER JUSTIZ VON RORAIMA ÜBER RAPOSA/SERRA DO SOL AUF


 


Der Minister vom Obersten Bundesgericht, Carlos Ayres Britto hob die Ausführung von drei Gutachten zur Reintegration von Besitz auf, die beim Bundesgericht in Roraima angestrengt wurden und gab damit den Berufungen der Bundesstaatsanwaltschaft und der FUNAI statt.


 


Die Gutachten zugunsten der Invasoren ordneten den Abzug der Indios der Gemeinschaften Francisco, Jawari und Raposa/Serra do Sol mit 29.10.2004 an. Die Aufhebung der Gutachten am 28.10.2004 ermöglicht den Indios den Verbleib in ihren Gebieten.


 


Carlos Ayres Britto hat bereits eine vergleichbare Entscheidung getroffen. Er bestimmte die Aufhebung eines Verfahrens aus dem Jahr 1999 bis festgestellt wird, welche Instanz die Homologation von Raposa/Serra do Sol zu verhandeln hat. Das Verfahren steht wieder auf der Tagesordnung, seit sich Senator Mozarildo Cavalcante heuer den Antragstellern angeschlossen hat. In diesem Prozess geht es um die Verhinderung der fortlaufende Homologation. Diese Klärung verhindert die Homologation von Raposa/Serra do Sol.


 


Erst wenn die Minister des Obersten Bundesgerichts die Zuständigkeit geklärt haben, können endgültige Entscheidungen in allen Fällen betreffend Raposa/Serra do Sol gefällt werden. Hinsichtlich der Gültigkeit der Urteile der Justiz von Roraima hat die Bundesstaatsanwaltschaft Einspruch eingelegt mit dem Argument, dass es sich um einen Interessenskonflikt zwischen Bund und Bundesstaat Roraima handle und darum das Oberste Bundesgericht zuständig sei. Ein Prozess soll nun die Beibehaltung der Kompetenz des Obersten Bundesgerichts bestätigen.


 


Brasília, 04. November 2004


 

Fonte: Cimi – Indianermissionsrat
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